Schulzahnärztlicher Dienst

Die Schulzahnpflege beinhaltet eine jährliche Kontrolle der schulpflichtigen Kinder. Diese Zahnkontrolle ist obligatorisch. Der behandelnde Zahnarzt informiert die Kinder und ihre Eltern über die notwenigen Zahnbehandlungen.
Legt ein Kind eine Bestätigung vor, die höchstens drei Monate alt ist, wird es von der obligatorischen Kontrolle entbunden. Die notwendige Behandlung wird von den Eltern beim Privatzahnarzt oder Schulzahnarzt durchgeführt.

Dr. med. dent. André Büchler
Zahnarzt
Bernstrasse 11
3175 Flamatt

Tel. 031 741 18 48
info@zahnarztbuechler.ch